Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns:

A2 Überdachungen
Carl-Zeiss-Straße 11
71642 Ludwigsburg

07141 / 911 3996
info@a2-ueberdachungen.de
www.a2-ueberdachungen.de

Mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Gewährleistungsvereinbarung:
Für alle von uns montierten Elemente – Ausgenommen Elektro- und Verschleißteile – übernehmen wir eine Gewährleistungspflicht von 2 Jahren. Auf sämtliche Aluminiumteile erhalten Sie eine Herstellergarantie von 10 Jahren.

Baugenehmigung:
Wintergärten und Überdachungen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Die Beschaffung der Baugenehmigung liegt im Verantwortungsbereich des Kunden. Bei Vertragsabschluss verpflichtet sich der Käufer zu Abnahme und Zahlung.

Zahlung:
Soweit nichts anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen sofort nach Lieferung/Montage fällig und zu begleichen.

Besondere Vereinbarungen:
Folgeleistungen wie Halogenstrahler oder dergleichen werden gesondert berechnet. Sie sind im umseitigen Liefer- und Montageumfang nicht enthalten. A2 Überdachungen behält sich vor, bei technischer Undurchführbarkeit von diesem Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall hat der Kunde keine Ansprüche aus diesem Vertrag. Für die Montage benötigte Strom- und Wasseranschlüsse werden vom Besteller zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber bevollmächtigt hiermit die in seinem Haus lebenden Personen wie Ehefrau, Mieter, u.ä. zur Abnahme der gelieferten bzw. montierten Elemente. Der Verkäufer hat Abschlussvollmacht. Der Auftrag gilt als zugegangen, sobald er dem Verkäufer übergeben wurde.

Bedienungen für die Ausführung der Montage:
1. Der Käufer hat dafür zu sorgen, dass zum vereinbartem Liefertermin auch die baulichen Voraussetzungen für eine einwandfreie und reibungslose Montage gegeben sind.

2. Für die Montage werden normale Einbauverhältnisse, die eine ungehinderte Durchführung ohne besondere Zusatzarbeiten ermöglichen
vorausgesetzt. Der Bauplatz muss gut zugänglich sein und darf keine Hindernisse aufweisen. Die Firma A2 Überdachungen übernimmt keine Haftung für Beschädigungen an Leitungen, Kabeln und sonstigen im Boden oder an oder im Gebäude gelegten Gegenständen, die ihn nicht vor Aufnahme der Montagearbeiten von Pflaster und/oder anderen Bodenbelägen nach Abschluss der Montagearbeiten obliegt dem Käufer. Soweit Zusatzarbeiten erforderlich

werden, können diese auf Bestellung des Käufers von uns oder einer von diesem beauftragten Montagefirma gegen gesonderte Berechnung der anfallenden Lohn- und Materialkosten durch diesen bzw. die Montagefirma mit ausgeführt werden. Soweit die Montagefirma durch den Käufer beauftragt wird, entsteht ein Vertragsverhältnis nur zwischen den Käufer und der mit der Durchführung der zusätzlichen Arbeiten beauftragten Montagefirma.

3. Für Schäden, die bei der Montage im bzw. am Haus des Käufers oder an der anderen Gegenständen (Sachschäden) entstehen, hat die Firma A2 Überdachungen nur einzustehen, wenn diese auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Monteure beruhen; für leichte Fahrlässigkeit haben wir insofern nur beider Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten einzustehen.

4. Die Anzahl der Pfosten des Terrassendachs wir ausschließlich durch die Statik bestimmt. Sollte die Anzahl der Pfosten bedingt durch die Statik von der Anzahl der Pfosten im Auftrag abweichen, so wird die Anzahl der Pfosten gemäß Statik verbaut. Dies begründet kein Recht des Kunden auf Mängelrüge oder Rücktritt vom Vertrag, ebenso wenig wie ein Recht auf Minderung des Kaufpreises.

5. Der Käufer muss keinen Urlaub für die Montage nehmen. Sollte der Käufer dies tun, weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass dies allein seine Entscheidung ist und für die Montage absolut unnötig ist. Dementsprechend werden für verschobene Montagetermine, gleich aus welchem Grund, auch keinerlei Rückvergütungen oder Schadenersatz für aufgewendeten Urlaub o.ä. erstattet.

6. Terrassenmöbel, Blumenkübel und ähnliches Zubehör ist vom Käufer von der Baustelle zu entfernen. Sollte dies nicht der Fall sein, übernimmt die Firma A2 Überdachungen keinerlei Haftung für entsprechende Beschädigungen. Hecken- und Baumschnitt muss so ausgeführt sein, dass die Baustelle frei zugänglich ist, ansonsten wir entweder die Montage abgebrochen und eine Fehlmontage berechnet oder die entsprechenden Hecken- und Baumschnitte durch den Lieferanten ausgeführt und dem Käufer mit Stundenlohn berechnet.

7. Die Glasstärke (8/10mm) wir ausschließlich durch uns und/oder durch gesetzliche und statische Vorgaben definiert. Eine andres verbaute Glasstärke im Produkt als im Angebot oder in der Auftragsbestätigung angegeben ist kein Mangel und berechtigt auch nicht zur Minderung und/oder Einbehalten von Zahlungen, da immer die gesetzlichen und statischen Vorgaben eingehalten werden müssen.

8. Der Anschluss von elektrischen Anlagen und/oder die Fertigstellung des Bodenbelages bzw. Anpflasterung von Pfosten ist ein andres Gewerk als das der Firma A2 Überdachungen und darf daher nicht ausgeführt werden. Es gehört zu den Aufgaben des Käufers dies entsprechend zu beantragen. Ebenso wenig wir der Aushub durch die Firma erstellten Fundamenten entsorgt, dies ist ebenfalls bauseits zu erledigen. Aus technischen Gründen können dimmbare LED’s nach dem Ausschalten weiter glimmen, die ist technisch bei den aufgrund der Größe verwendeten Bauteilen anders nicht lösbar und stellt weder einen Mangel noch einen Reklamationsgrund dar.

9. Können Montagen wetterbedingt nicht durchgeführt werden (Frost bei Fundamentsetzung, etc.), besteht ausdrücklich weder ein Rücktrittsrecht noch Anspruch auf Schadenersatz. Die Montage wir dann sobald das Wetter es zulässt durch unsere Firma ausgeführt, zu berücksichtigen sind aber dadurch evtl. entstehende Verzögerungen wegen mehrerer gleichzeitiger Montagen, die wetterbedingt nicht durchgeführt werden können. Der Firma A2 Überdachungen ist ein entsprechender Zeitpuffer zu gewähren. Nachträgliche Änderungen nach Auftragserteilung (wie z.B. andere Blenden, andere Farbe, andere Größen, andere Eindeckung) sind nicht möglich.